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Studentenwohnheime

Studentenwohnheim Steinstr. 17/17a und 21

Das Wohnheim verfügt über 154 Zimmer in Wohngemeinschaften und 20 Appartements.

Es steht Studierenden sowie Auszubildenden zur Verfügung.

Voraussetzung:

  • Wohnberechtigungsschein der Stadt Konstanz (muss bei Zusage durch die Hausverwaltung für ein Zimmer beantragt werden)
  • Ausbildungsverhältnis oder Studium
  • Einzugsermächtigung
  • bestehende Haftpflichtversicherung

 

Wohnen im Studentenwohnheim Steinstr. 17/17a und 21

 

Zimmer in Wohngemeinschaften:

Die Vergabe von WG-Zimmern erfolgt in der Regel direkt über die WGs. Diese können Nachmieter vorschlagen.

Gerne können Sie als Suchende/r an den Schwarzen Brettern im Wohnheim Gesuche aushängen. Interessierte WGs können sich dann melden.

Bitte beachten Sie:

  • Sobald Sie die Zusage einer WG haben, melden Sie sich umgehend bei uns. Ein Einzug ist erst möglich, wenn alle notwendigen Unterlagen bei uns eingereicht wurden und ein Mietvertrag unterschrieben ist.
  • Die Vermietung erfolgt nur mit unserer Zustimmung. Eine Zusage der WG ist nicht bindend für uns.

Appartements:

Die Vergabe der Appartements erfolgt in der Regel über unsere Warteliste. Dazu laden Sie bitte im unten stehenden Download das Formular Selbstauskunft herunter und schicken es ausgefüllt an uns zurück. Sollte, zum von Ihnen angegebenen Zeitpunkt, ein Appartement frei werden, werden wir Sie anschreiben. Es können mehrere Interessenten in Frage kommen.

Bitte beachten Sie:

Bei der Aufnahme auf die Warteliste entsteht kein Anspruch auf ein Appartement.

Aufgrund der Größe der Appartements (50 – 60qm) beträgt die Warmmiete 450 – 550 EUR.

Bei Abschluss eines Miet-/Untermietverhältnisses fällt eine Kostenpauschale in Höhe von 100 EUR an.

Wenn Sie auf der Suche sind nach einem Zimmer sind, beziehen Sie auch die Nachbarorte Singen, Radolfzell und Kreuzlingen (Schweiz) mit ein. Die Anfahrt ist von dort zwar etwas länger, die Bus-/Bahnverbindungen sind jedoch sehr gut.

 

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Ansprechpartnerin: Frau Degen

Melden Sie sich bei uns und wir finden für Sie die perfekte Unterkunft

Studentenwohnheime Altstadt und Petershausen

Diese bestehen aus jeweils 15 – 16 WG-Zimmern in jeweils 3er bzw. 4er WGs.

Für diese Zimmer ist kein Wohnberechtigungsschein notwendig.

Voraussetzung:

  • Ausbildungsverhältnis oder Studium (Nachweis durch Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung)
  • Einzugsermächtigung
  • Mietbürgschaft
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

Downloads

Ansprechpartnerin: Frau Degen

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Studentenwohnheim in der Werner-Sombart-Straße

Ideal für Studierende an der Universität.  Nur 900 m entfernt, in der Werner-Sombartstr. 21-31, verwalten wir 40 Zimmer in 2er bis 5erWGs.

Voraussetzung:

  • Bestehendes Ausbildungsverhältnis oder Studium.

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002 Studentenwohnhwim Wernersstr. (1)-web
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Ansprechpartnerin: Frau Krix

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